Die Juli-Ausgabe informiert über neue Entscheidungen und Verwaltungshinweise: Bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung mit Schuldenübernahme innerhalb von zehn Jahren liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor; freiwillige Beiträge zählen nicht zur Grundrente. Das BMF präzisiert die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten und betont umfangreiche Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten (u. a. mittels Steuerreports). Außerdem: Der BFH begrenzt die „Food-and-Paper“-Methode zur Preisaufteilung bei Spar-Menüs, der Vorsteuerabzug bei der Sachgründung per Sacheinlage wird anerkannt, die Umsatzsteuer auf WEG-Betriebskosten ist nicht herauszurechnen, die Drei-Objekt-Grenze im gewerblichen Grundstückshandel wird als nicht starr bestätigt, und es gibt Hinweise zum Zwangsgelderverfahren sowie zur kommunalen Wasserverbrauchssteuer („Wassercent“).
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