Die April-Ausgabe informiert über aktuelle steuerliche Entscheidungen und Neuerungen: Zahlungen zum Ersatz von Verdienstausfallschäden sind steuerpflichtig, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz bleiben auch bei Auszahlung nach Ende weiterhin steuerfrei, und die Rückzahlung früherer Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen ist als Betriebsausgabe absetzbar. Zudem klärt das Bundesministerium der Finanzen, dass E-Rezepte ab dem Veranlagungszeitraum 2024 den Nachweis für außergewöhnliche Krankheitskosten ermöglichen. Schließlich beleuchten die Richter des Bundesfinanzhofs die Nicht-Abzugsfähigkeit von Ausgleichszahlungen bei vorzeitiger Zinsswap-Auflösung und die Möglichkeit, Rückstellungen für übernommene Pensionsverpflichtungen zu bilden.
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